Wettbewerbsverzerrung
Wisst ihr eigentlich, das der verringerte Mwst-Satz für Imbisse und Ausserhaus Verkäufe bleibt, wenn die Erhöhung kommt.
Wie traurig ist es, das ein Schnitzel im Pappkarton, das zuhause gegessen wird mit 7% und ein im Lokal serviertes, schön angerichtetes Schnitzel mit 19% versteuert werden muss.
Wie traurig ist es, das in fast allen EU Ländern für die Gastronomie ein verringerter Steuersatz gilt, nur in Deutschland nicht.
Euer Besuch im Restaurant wird nochmal teurer werden, denn zum 01.01. steigt auch noch der Mindestlohn um 0,41 ct.
Anscheinend will die Regierung , das es bald nur noch Imbisse gibt, das mit wenig Personal arbeiten kann.
Dann mal guten Appetit!
buchhalterische differenz
Wisst ihr eigentlich auch, dass durch die Erhöhung, ich bei einer gekauften Gurke 7%MwSt geltend mache, wenn ich aber daraus nen Gurkensalat mache und ihn Euch in der warmen Stube serviere, muss ich vom Verkaufspreis aber dann 19% abführen...
Die MwSt ist als durchlaufender Posten gedacht, da aber Lebensmittel einen ermäßigten Steuersatz haben, bleiben am Wirt die 12% Differenz hängen.
Beispiel :
Einkauf: 7% MwSt =1 Gurke = 1Euro brutto = 7 CT
Verkauf: 19%MwSt =1 Portion Gurkensalat = 1Euro brutto = 19 CT
Bliebe der ermäßigte Steuersatz würde der Posten durchlaufen.
Aber mit der Erhöhung zahle ich die12 Cent Differenz, nur weil die Gurke jetzt ein Gurkensalat ist
Ab 01.01. bitte ich euch dann Eure Essen lieber wieder abzuholen (IRONIE) denn sobald ihr nicht bedient werdet ( Kostenpunkt 1) , keinen Teller bekommt ( Kostenpunkt 2) und schon gar nicht in der warmen Stube (Kostenpunkt 3) sitzen dürft, dann gilt urplötzlich, für den genau gleichen Gurkensalat, die ermäßigte Steuer.
Das heißt, diejenigen die sowieso schon 3x höhere Kosten für den Gurkensalat haben, die dürfen dann pro Gurkensalat 12 Cent extra bezahlen.
Faire Sache muss man sagen...
Da haben wir den Salat.
Gute Nacht meine Lieben Gäste
kostenexplosion
Die Gastronomen sollen wieder zusätzlich 12 % mehr Mehrwertsteuer abführen?
Damit man als Betrieb noch kostendeckend arbeiten kann, bleibt nur die Preiserhöhung:
Denn es gab seit Beginn der Pandemie folgende Kostensteigerungen:
Warenkosten +20%, Energiekosten + 30%, Personalkosten + 20%
und dann noch MwSt wieder + 12 %.